Vermarktungsmodelle


PV-Anlagen-Contracting

Beim PV-Anlagen-Contracting übernimmt eine dritte Partei die Funktion als Betreiber der Anlage. Sie stellen dabei lediglich die benötigten (Dach-)Flächen zur Verfügung. Die Abnehmer des erzeugten PV-Stromes sind jedoch weiterhin vor Ort. Die Abnahme geschieht je nach Bedarf und Produktion. Bei einer Unterversorgung wird der zusätzlich benötigte Bedarf über andere
Kanäle des Endkonsumenten zugesteuert. Überschüssig erzeugter Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Der Contractor schliesst mit dem/den Stromabnehmern einen langfristigen Abnahmevertrag. Die Abnehmer sichern sich dadurch langfristig stabile und niedrige Strompreise.




Wer ist daran beteiligt?

  • Produzent finanziert und betreibt die Anlage
  • Endabnehmer nimmt (einen Teil der erzeugten) Strommenge ab. Benötigter Reststrom wird auf eine andere Art beschafft


Dauer der Abnahme

Vertraglich geregelt zwischen Produzenten und Endabnehmer


Preis für Solarstrom

  • Für den erzeugten Strom muss kein Netzentgelt oder öffentliche Abgabe gezahlt werden
  • Der Preis wird von beiden Vertragsparteien ausgehandelt und ist üblicherweise über die Vertragslaufzeit fix
  • Für den Endabnehmer ergeben sich geringere Strompreiskosten als über einen Bezug über das reguläre Stromnetz

Den Mietern darf maximal die Hälfte der Preisdifferenz zwischen PV-Strom und Referenzpreis in Rechnung gestellt werden. Zur Berechnung der PV-Stromkosten sind die anrechenbaren Kapitalkosten und der angemessene Satz zur Verzinsung und Amortisation vorgegeben.


Flexibilität & Verpflichtungen

  • Bei Anlagen > 30kW muss ein HKN ausgestellt werden
  • Der durch Eigenverbrauch genutzte Anteil wird beim HKN jedoch gleich wieder entwertet


Rechtliche Grundlage

Siehe andere Modelle zum Eigenverbrauch & Vertrag zwischen Contracting-Partner und Endkonsument.

» Zurück zu den Vermarktungsmodellen