Beim PV-Anlagen-Contracting übernimmt
eine dritte Partei die Funktion als
Betreiber der Anlage. Sie stellen dabei
lediglich die benötigten (Dach-)Flächen zur
Verfügung. Die Abnehmer des erzeugten
PV-Stromes sind jedoch weiterhin vor Ort.
Die Abnahme geschieht je nach Bedarf
und Produktion.
Bei einer Unterversorgung wird der
zusätzlich benötigte Bedarf über andere
Kanäle des Endkonsumenten zugesteuert.
Überschüssig erzeugter Strom wird in das
Stromnetz eingespeist.
Der Contractor schliesst mit dem/den
Stromabnehmern einen langfristigen
Abnahmevertrag. Die Abnehmer sichern
sich dadurch langfristig stabile und
niedrige Strompreise.
Wer ist daran beteiligt?
- Produzent finanziert und betreibt die Anlage
- Endabnehmer nimmt (einen Teil der erzeugten) Strommenge ab. Benötigter
Reststrom wird auf eine andere Art beschafft
Dauer der Abnahme
Vertraglich geregelt zwischen Produzenten und Endabnehmer
Preis für Solarstrom
- Für den erzeugten Strom muss kein Netzentgelt oder öffentliche Abgabe gezahlt
werden
- Der Preis wird von beiden Vertragsparteien ausgehandelt und ist üblicherweise über
die Vertragslaufzeit fix
- Für den Endabnehmer ergeben sich geringere Strompreiskosten als über einen Bezug
über das reguläre Stromnetz
Den Mietern darf maximal die Hälfte der Preisdifferenz zwischen PV-Strom und
Referenzpreis in Rechnung gestellt werden. Zur Berechnung der PV-Stromkosten sind
die anrechenbaren Kapitalkosten und der angemessene Satz zur Verzinsung und
Amortisation vorgegeben.
Flexibilität & Verpflichtungen
- Bei Anlagen > 30kW muss ein HKN ausgestellt werden
- Der durch Eigenverbrauch genutzte Anteil wird beim HKN jedoch gleich wieder
entwertet