Vermarktungsmodelle


Verbrauch vor Ort

Eigenverbrauch

Das Modell Verbrauch vor Ort, auch bekannt als Eigenverbrauch heute bereits weit verbreitet. In der Schweiz ist es Eigentümern von PV-Anlagen gestattet, den durch die eigene PV-Anlage produzierten Strom ganz oder anteilig selbst zu verbrauchen, ohne weitere Abgaben für die Nutzung des Stromnetzes oder Abgaben an öffentliche Stellen entrichten zu müssen. Der Verbrauch erfolgt dabei entweder direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt

 

über eine Zwischenspeicherung in einer Batterie. Da die Menge des erzeugten PV-Stroms mengenmässig variabel und nicht immer dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, wird dieses Modell mit einem weiteren Vermarktungsmodell kombiniert. Das bedeutet, dass bei einer Überproduktion an PV-Anlagen-Strom der Überschuss verkauft und bei einer nicht ausreichenden Produktion an PV-Strom, Leistung aus dem Verteilnetz zugekauft wird.


Eine Untervariante des Modells Verbrauch vor Ort ist das Praxismodell Verteilnetzbetreiber. Über dieses Modell ist es möglich, dass der vor Ort erzeugte, sowie aus dem öffentlichen Stromnetz bezogene Strom über den Verteilnetzbetreiber an die Endabnehmer im Gebäude verkauft.




Wer ist daran beteiligt?

  • Eigentümer des Gebäudes und der Anlage: Investiert in die PV-Anlage und verbraucht (einen Teil des) erzeugten Stroms selbst
  • Verteilnetzbetreiber (in der Unterkategorie Praxismodell Verteilnetzbetreiber) vertreibt den Strom an die Endabnehmer


Dauer der Abnahme

I.d.R. über die Lebensdauer der Anlage


Preis für Solarstrom

  • Ergibt sich durch Gestehungskosten der PV-Anlage und bleibt üblicherweise während der Abschreibungsdauer (normalerweise 25 Jahre) der Anlage unverändert
  • Für selbst erzeugten PV-Strom muss kein Nutzungsentgelt entrichtet werden
  • Das Einsparpotential ist bei Strombezügern der Niederspannungsebene höher, als bei Bezügern der Mittelspannungsebene
  • Beim Vertrieb des erzeugten PV-Stromes über einen Verteilnetzbetreiber bestimmt dieser die Höhe des Preises für die Endabnehmer. Dabei liegt der Preis jedoch üblicherweise zwischen den Gestehungskosten und dem Preis, den Endverbraucher in der Grundversorgung zahlen würden


Flexibilität & Verpflichtungen

  • Der Eigentümer hat gegenüber sich selbst als Endverbraucher keine vertragliche Bindung
  • Im Praxismodell Verteilnetzbetreiber ist es den übrigen Endabnehmern freigestellt, ob sie vor Ort erzeugten PV-Strom oder die Grundversorgung nutzen möchten


Rechtliche Grundlage

Maßgebend für die Festlegung Einspeisevergütung für Erzeugungsanlagen mit Einspeisevergütung ist der Referenzpreis für Photovoltaikanlagen. Referenz-Marktpreise gem. Art. 15 EnFV.

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