Eigenverbrauch
Das Modell Verbrauch vor Ort, auch
bekannt als Eigenverbrauch heute bereits
weit verbreitet. In der Schweiz ist es
Eigentümern von PV-Anlagen gestattet,
den durch die eigene PV-Anlage
produzierten Strom ganz oder anteilig
selbst zu verbrauchen, ohne weitere
Abgaben für die Nutzung des Stromnetzes
oder Abgaben an öffentliche Stellen
entrichten zu müssen.
Der Verbrauch erfolgt dabei entweder
direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt
über eine Zwischenspeicherung in einer
Batterie.
Da die Menge des erzeugten PV-Stroms
mengenmässig variabel und nicht immer
dem tatsächlichen Verbrauch entspricht,
wird dieses Modell mit einem weiteren
Vermarktungsmodell kombiniert. Das
bedeutet, dass bei einer Überproduktion
an PV-Anlagen-Strom der Überschuss
verkauft und bei einer nicht ausreichenden
Produktion an PV-Strom, Leistung aus dem
Verteilnetz zugekauft wird.
Eine Untervariante des Modells Verbrauch
vor Ort ist das Praxismodell
Verteilnetzbetreiber. Über dieses Modell
ist es möglich, dass der vor Ort erzeugte, sowie aus dem öffentlichen Stromnetz
bezogene Strom über den
Verteilnetzbetreiber an die Endabnehmer
im Gebäude verkauft.
Wer ist daran beteiligt?
- Eigentümer des Gebäudes und der Anlage: Investiert in die PV-Anlage und
verbraucht (einen Teil des) erzeugten Stroms selbst
- Verteilnetzbetreiber (in der Unterkategorie Praxismodell Verteilnetzbetreiber)
vertreibt den Strom an die Endabnehmer
Dauer der Abnahme
I.d.R. über die Lebensdauer der Anlage
Preis für Solarstrom
- Ergibt sich durch Gestehungskosten der PV-Anlage und bleibt üblicherweise während
der Abschreibungsdauer (normalerweise 25 Jahre) der Anlage unverändert
- Für selbst erzeugten PV-Strom muss kein Nutzungsentgelt entrichtet werden
- Das Einsparpotential ist bei Strombezügern der Niederspannungsebene höher, als bei
Bezügern der Mittelspannungsebene
- Beim Vertrieb des erzeugten PV-Stromes über einen Verteilnetzbetreiber bestimmt
dieser die Höhe des Preises für die Endabnehmer. Dabei liegt der Preis jedoch
üblicherweise zwischen den Gestehungskosten und dem Preis, den Endverbraucher
in der Grundversorgung zahlen würden
Flexibilität & Verpflichtungen
- Der Eigentümer hat gegenüber sich selbst als Endverbraucher keine vertragliche
Bindung
- Im Praxismodell Verteilnetzbetreiber ist es den übrigen Endabnehmern freigestellt,
ob sie vor Ort erzeugten PV-Strom oder die Grundversorgung nutzen möchten
Rechtliche Grundlage
Maßgebend für die Festlegung Einspeisevergütung für Erzeugungsanlagen mit
Einspeisevergütung ist der Referenzpreis für Photovoltaikanlagen. Referenz-Marktpreise gem. Art. 15 EnFV.
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